Liberalisierung
Seit der Liberalisierung bieten auch neu hinzukommende Erdgasversorger ihre Leistungen am Markt an. Wer ein Angebot eines anderen Unternehmens in Betracht zieht, sollte unbedingt das gesamte Angebotspaket mit allen Zusatzangeboten, Nebenkosten und gegebenenfalls Einschränkungen bei Komfort und Qualität vergleichen.
Versorgerwechsel
Der Ablauf des Versorgerwechsels ist in der Verordnung der Energie-Control GmbH betreffend Wechsel des Versorgers und der Bilanzgruppe (Wechsel-VO 2007) geregelt.
Der Wechsel kann mit korrekter Angabe von Namen und Anlagenadresse angemeldet werden, sofern die Anlage anhand dieser Daten eindeutig identifizierbar ist und die für den Netzzugang erforderlichen Daten vom Kunden oder dem neuen Versorger bereitgestellt werden.
Die Durchführung des Versorgerwechsels dauert derzeit minimal vier Wochen (20 Arbeitstage) und maximal sechs Wochen (30 Arbeitstage), sofern alle Daten korrekt übermittelt wurden.
Mit Abschluss des Prozesses „Versorgerwechsel“ kommt auch ein neuer Netzzugangsvertrag zustande. Der bisherige Netzzugangsvertrag bleibt bis zum durchgeführten bzw. bei nicht erfolgtem Versorgerwechsel aufrecht.
Wird der Netzzugang aufgrund von inhaltlich nicht korrekter Informationen nicht gewährt, so werden der neue und der alte Versorger darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Wechsel nicht vollzogen wird.
Der Kunde wird dann bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eines Wechsels vom alten Versorger weiterbeliefert.