Förderung der Arbeiterkammer Kärnten-Richtlinien Sanierung
Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt ihren Mitgliedern zinsenfreie Wohnbaudarlehen unter anderem auch für die Erneuerung und Sanierung von Gasheizungsanlagen:
Grundsätzlich werden 50 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. Fördervoraussetzungen sind:
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Das Objekt muss mindestens 20 Jahre alt sein.
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Die Darlehenshöhe muss zwischen 800-4.000€ sein.
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten beitragspflichtig sein
- und mindestens 1 Jahr Beiträge geleistet haben.
- Es dürfen nicht zwei der oben genannten Förderungen gleichzeitig für ein Objekt aufgenommen werden.
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Es gelten die Förderrichtlinien der Arbeiterkammer Kärnten
Mehr Informationen dazu:
Arbeiterkammer Kärnten
T +43 (0)50-477-2524
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Förderung der Kärntner Landesregierung
Grundsätzlich werden nur Erdgas – Brennwertanlagen gefördert. Voraussetung ist, dass ein Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Die konkreten Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Wohnbaufibel der Kärntner Landesregierung.Mehr Informationen dazu:
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4, Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, Mießtaler Straße 6, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Sekretariat: T +43 050536 - 30442
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