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Energie Gas
 

Förderungen

  • Förderung der Stadt Klagenfurt
  • Förderung der Arbeiterkammer Kärnten
  • Förderung der Kärntner Landesregierung

    Die Stadt Klagenfurt fördert
  • Die Heizungsumstellung von Festbrennstoffzentralheizung oder Einzelofenfeuerung  auf eine Erdgasbrennwertzentralheizung mit einmaligen, nicht zurückzahlbaren Direktzuschüssen. Die Förderung ist über ein Punktesystem aufgebaut. Jeder Punkt ist 60 Euro wert. Der Neuanschluss einer Erdgasheizung wird mit einem Basiswert von 5 Punkten gefördert (z. B. € 60,- x 5 = € 300,-)
  • Die Umstellung wird je nach Anschlussleistung zusätzlich mit
  • bis 10kW        5 Punkte

  • 10-20kW        10 Punkte

  • 20-50kW        15 Punkte

  • über 50kW     20 Punkte gefördert.

    Es gelten die Förderrichtlinien der Stadt Klagenfurt (gültig ab 01.01.2010). Für Neuanschlüsse ist die Förderung ausgeschlossen, wenn der Anschluss an eine Fernwärmeversorgung möglich ist.

    Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Klagenfurt:
    Jutta Horn
    jutta.horn@klagenfurt.at
    T +43 (0)463-537-4877
    Mehr Informationen zu den Förderungen der Stadt Klagenfurt sowie alle Antragsformulare finden Sie hier

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Förderung der Arbeiterkammer Kärnten-Richtlinien Sanierung
Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt ihren Mitgliedern zinsenfreie Wohnbaudarlehen unter anderem auch für die Erneuerung und Sanierung von Gasheizungsanlagen:

Grundsätzlich werden 50 % der nachgewiesenen Kosten gefördert. Fördervoraussetzungen sind: 

  • Das Objekt muss mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Die Darlehenshöhe muss zwischen 800-4.000€ sein. 
  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten beitragspflichtig sein
  • und mindestens 1 Jahr Beiträge geleistet haben.
  • Es dürfen nicht zwei der oben genannten Förderungen gleichzeitig für ein Objekt aufgenommen werden.
  • Es gelten die Förderrichtlinien der Arbeiterkammer Kärnten
Mehr Informationen dazu:
Arbeiterkammer Kärnten
T +43 (0)50-477-2524

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Förderung der Kärntner Landesregierung

Grundsätzlich werden nur Erdgas – Brennwertanlagen gefördert. Voraussetung ist, dass ein Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Die konkreten Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Wohnbaufibel der Kärntner Landesregierung.Mehr Informationen dazu:
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4, Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen, Mießtaler Straße 6, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Sekretariat: T +43 050536 - 30442

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