Je nachdem, für welche Art von Nutzung der neue Wasseranschluss gedacht ist, sind unterschiedliche Belege und Unterlagen nötig. Die Bedingungen hängen von der Art der Nutzung ab, wobei auch vorübergehende Lösungen möglich sind.
Anschluss für den Wohnungsbau:
- ein kompletter Einreichplan
- ein Auszug aus der Wohnnutzfläche
- Absteckskizze oder Lageplan
Anschluss für gewerblich genutzte Bauten:
- ein kompletter Einreichplan
- ein Auszug aus der Nettogeschoßfläche
- Anzahl der Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Pissoir)
- vorgeschriebene Löschwasserversorgung
- bei Großverbrauchern sind vom Antragsteller exakte Bedarfsangaben zu machen.
Vor der Errichtung eines provisorischen Bauwasseranschlusses ist die Anschlußgebühr für die Liegenschaft einzuzahlen. Die vorübergehende Wasserentnahme von Hydranten ist mit einem formlosen schriftlichen Ansuchen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Nummer: +43 (0) 463 521 440.
Alle Formulare und Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Nützliche Hinweise
Wasserzähleranlagen:
Die Wasserzähleranlage sollte in einem geeigneten Kellerraum liegen. Dort soll sie leicht zugänglich und frostgeschützt untergebracht sein. Ist ein geeigneter Kellerraum nicht vorhanden oder ist die Entfernung von der Anschlussstelle zur Versorgungsleitung zu groß, muss ein gut zugänglicher Wasserzählerschacht nahe der Grundstücksgrenze erreichtet werden.
Mauerdurchführung:
Das Schutzrohr muss so eingebaut sein, dass zwischen Schutzrohr und Mauer kein Wasser eindringen kann. Die Anschlussleitung wird durch das Schutzrohr geführt und der Zwischenraum zwischen Schutzrohr und Leitung wasserdicht ausgebildet. Von Vorteil ist es, wenn die gesamte Anschlussleitung in einem Schutzrohr verlegt wird.