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Bestattung Kärnten
 
STW-Bestattung

Friedhöfe

Friedhöfe in Klagenfurt

Friedhöfe in Villach 

Grabstätten

Friedhöfe in Klagenfurt

In Klagenfurt gibt es 14 Friedhöfe, sieben davon werden von der Stadt Klagenfurt und sieben von der katholischen Kirche verwaltet. Unsere Mitarbeiter der Bestattung Kärnten beraten Sie gerne bezüglich Ort und Zeitpunkt der Beerdigung.

Der Verwaltung und Aufsicht der Friedhöfe obliegt der Stadt Klagenfurt:

 Annabichl  Flughafenstraße
 St. Ruprecht  Kirchengasse
 St. Peter  Friedensgasse
 Stein/Viktring  Emil Hölzel Weg
 St. Georgen am Sandhof  Sandhofweg
 St. Andrä/Wölfnitz  Hallegger Straße
 St. Margarethen/Hörtendorf  Hörtendorf

Der Klagenfurter Gemeinderat hat festgelegt, dass die Friedhöfe der Bestattung von Verstorbenen ohne Unterschied von Weltanschauung, Bekenntnis und Herkunft dienen. Auskunft erteilt Ihnen die Friedhofsverwaltung bei uns im Haus.

Von der römisch - katholischen Kirche verwaltet und beaufsichtigt werden die Friedhöfe:

 St. Martin  Luegerstraße
 Emmersdorf  Emmersdorfer Straße
 Großbuch  Großbuchstraße
 Lendorf  Feldkirchner Straße
 St. Jakob an der Straße  Denkmalgasse
 St. Martin am Ponfeld  Ponfeldstraße
 St. Peter am Bichl  St. Peter am Bichl

Wir von der Bestattung Kärnten führen Trauerfeiern auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch.

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Friedhöfe in Villach

In Villach gibt es 3 Friedhöfe, die von der Stadt Villach verwaltet werden. Unsere Mitarbeiter der Bestattung Kärnten beraten Sie gerne bezüglich Ort und Zeitpunkt der Beerdigung.

Der Verwaltung und Aufsicht der Friedhöfe obliegt der Stadt Villach:

 St. Martin  St. Martiner Straße
 Zentralfriedhof  Trattengasse
 Waldfriedhof  Schmalgasse

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Grabstätten

Kapellen- und Mauergrüfte, Familien- und Reihengräber oder Urnennischen können als letzte Ruhestätte ausgewählt werden. Das einmal erworbene Nutzungsrecht kann auch verlängert werden.

  • In Kapellen- und Mauergrüfte können Verstorbene in Metallsärgen und Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird auf 25 Jahre erworben und kann auf weitere 25 Jahre verlängert werden.
  • In einem Familiengrab können innerhalb von 10 Jahren zwei bis sechs Verstorbene beigesetzt werden. Urnen können oberirdisch und in die Erde beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird auf zehn Jahre erworben und kann auf weitere zehn Jahre verlängert werden.
  • In einem Reihengrab können innerhalb von zehn Jahren zwei Beisetzungen erfolgen. Urnen können oberirdisch und in die Erde beigesetzt werden. Das zehnjährige Nutzungsrecht kann verlängert werden, wenn auf dem Friedhof kein Platzmangel vorliegt.
  • Urnennischen bieten je nach Größe Platz für ein bis sechs Urnen. Das Nutzungsrecht wird auf zehn Jahre erworben und kann auf weitere zehn Jahre verlängert werden.

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