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Umweltverträglichkeitsprüfung

Das UVP-Gesetz ist europaweit das strengste Behördenverfahren. Nur wenn seitens der Behörde sichergestellt ist, dass das GDK Klagenfurt umweltverträglich ist, erfolgt die Ausstellung eines positiven Bescheides.

Ablauf des UVP-Verfahrens
Genehmigungsantrag / Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) durch den Projektwerber

Jetzt ist die Behörde am Zug:

  • Prüfung des Genehmigungsantrages
  • Übermittlung an mitwirkende Behörden, Umweltanwalt, Gemeinden und BMLFUW zur Stellungnahme
  • Öffentliche Auflage aller Unterlagen in den Standortgemeinden und bei der UVP-Behörde (Amt der Kärntner Landesregierung)
    Bürgerbeteiligung:
    Einsichtnahme und Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme
    (Frist 6 Wochen)
  • Erstellung des UV-Gutachtens
  • Auflage des UV-Gutachtens bei der UVP-Behörde und in den Standortgemeinden
    Bürgerbeteiligung:
    Einsichtnahme
    (Frist 4 Wochen)
  • Mündliche Verhandlung
  • Erstellung des Genehmigungsbescheides
  • Öffentliche Auflage des Genehmigungsbescheides in den Standortgemeinden und bei der UVP-Behörde
    Bürgerbeteiligung:
    Einsichtnahme und Berufungsrecht
    der Parteien an den Umweltsenat
    (Frist 4 Wochen)
 

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