Das UVP-Gesetz ist europaweit das strengste Behördenverfahren. Nur wenn seitens der Behörde sichergestellt ist, dass das GDK Klagenfurt umweltverträglich ist, erfolgt die Ausstellung eines positiven Bescheides.
Ablauf des UVP-Verfahrens
Genehmigungsantrag / Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) durch den Projektwerber
Jetzt ist die Behörde am Zug:
- Prüfung des Genehmigungsantrages
- Übermittlung an mitwirkende Behörden, Umweltanwalt, Gemeinden und BMLFUW zur Stellungnahme
- Öffentliche Auflage aller Unterlagen in den Standortgemeinden und bei der UVP-Behörde (Amt der Kärntner Landesregierung)
Bürgerbeteiligung:
Einsichtnahme und Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme
(Frist 6 Wochen)
- Erstellung des UV-Gutachtens
- Auflage des UV-Gutachtens bei der UVP-Behörde und in den Standortgemeinden
Bürgerbeteiligung:
Einsichtnahme
(Frist 4 Wochen)
- Mündliche Verhandlung
- Erstellung des Genehmigungsbescheides
- Öffentliche Auflage des Genehmigungsbescheides in den Standortgemeinden und bei der UVP-Behörde
Bürgerbeteiligung:
Einsichtnahme und Berufungsrecht
der Parteien an den Umweltsenat
(Frist 4 Wochen)