Banner rechts
  • default
  • mittel
  • gross
Daten werden geladen. Bitte warten...

Meine Stadtwerke

Rückvergütung von ÖKO-Strom

In der Ökostromgesetz-Novelle 2009 (BGBl I 104/2009) ist vorgesehen, dass Endverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen zu rückvergüten ist.

Anspruchsberechtigt sind Endverbraucher, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) einen Anspruch auf Rückvergütung im Sinne des Energieabgaben-Rückvergütungsgesetzes haben.
• Ökostromaufwendungen im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) von mehr als 0,5 % ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben.