Anspruchsberechtigt sind Endverbraucher, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) einen Anspruch auf Rückvergütung im Sinne des Energieabgaben-Rückvergütungsgesetzes haben.
• Ökostromaufwendungen im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) von mehr als 0,5 % ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben.













