- Benötigt wird der Energieausweis für den Erhalt einer Baugenehmigung
- Bei jedem Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden
- Die Vor-Ort-Energieberatung und die Vorlage eines Energieausweises sind Förderungsvoraussetzungen
Für bestimmte Objekte, wie denkmalgeschützte Gebäude oder nicht beheizte Objekte, gelten die angeführten Verpflichtungen nicht.













