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Meine Stadtwerke

Abrechnungsservice

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Wärmeverbrauches für das Gesamtobjekt. Als Dienstleistung bietet die EKG ihren Kunden die Möglichkeit der Abrechnung des Wärme- und Warmwasserverbrauches und – wenn technisch möglich – auch die des Kaltwasserverbrauches direkt mit dem Wohnungsmieter oder -eigentümer an.

Dieses Leistungsangebot umfasst:
  • Ausrüstung der Wohnungen mit Heizkostenverteilern oder Wärmezählern
  • Ablesung, Aufteilung der Kosten nach gesetzlichen Vorgaben,
  • Abrechnung und Inkasso
  • Die Zahlungsvereinbarung über die Verrechnung von Wärme- & Wasserlieferungen für Ihre Mieter finden Sie bei den Downloads.