Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Wärmeverbrauches für das Gesamtobjekt. Als Dienstleistung bietet die EKG ihren Kunden die Möglichkeit der Abrechnung des Wärme- und Warmwasserverbrauches und – wenn technisch möglich – auch die des Kaltwasserverbrauches direkt mit dem Wohnungsmieter oder -eigentümer an.
Dieses Leistungsangebot umfasst:
- Ausrüstung der Wohnungen mit Heizkostenverteilern oder Wärmezählern
- Ablesung, Aufteilung der Kosten nach gesetzlichen Vorgaben,
- Abrechnung und Inkasso
- Die Zahlungsvereinbarung über die Verrechnung von Wärme- & Wasserlieferungen für Ihre Mieter finden Sie bei den Downloads.