Balkonkraftwerk (Kleinsterzeugungsanlage) anmelden
Kleinsterzeugungsanlagen sind Stromerzeugungseinheiten, deren Maximalkapazität in Summe höchstens 0,8 kW an der Übergabestelle des Netzbenutzers beträgt.
Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher – was ist erlaubt?
Nicht die Größe deiner PV-Module oder die Kapazität deines Batteriespeichers entscheidet darüber, ob deine Anlage als Kleinsterzeugungsanlage gilt – maßgeblich ist die Maximalkapazität der konkreten Anlagenkonfiguration an der Übergabestelle. Entscheidend ist daher nicht allein die Größe der PV-Module oder die Speicherkapazität, sondern die technisch maßgebliche Leistung der Anlage an der Übergabestelle.
Kleinsterzeugungsanlage
- Wechselrichter mit 800 W Bemessungsleistung + beliebig große PV-Anlage
- Wechselrichter mit 800 W Bemessungsleistung + Batteriespeicher
- Wechselrichter mit 800 W Bemessungsleistung + große PV-Anlage + Batteriespeicher
Keine Kleinsterzeugungsanlage – gilt als reguläre PV-Anlage
- Wechselrichter mit z. B. 5 kW Bemessungsleistung, per Software auf 800 W gedrosselt
- Hybridwechselrichter mit z. B. 5 kW Bemessungsleistung + Speicher, softwareseitig auf 800 W limitiert
Wichtig:Eine bloße Softwarebegrenzung eines Wechselrichters auf 800 W ist nicht automatisch ausreichend, damit die Anlage als Kleinsterzeugungsanlage eingestuft werden kann. Maßgeblich sind die technischen Eigenschaften und Nachweise des konkreten Geräts bzw. der konkreten Anlagenkonfiguration.
Im Zweifel prüfen wir anhand deiner Herstellerunterlagen (Datenblatt, Konformitätserklärung, Zertifikat), welche Einstufung für deine Anlage zutrifft.
Technischer Leitfaden
In 5 Schritten zu deinem Balkonkraftwerk
- Elektroinstallation prüfen: Lass deine Elektroinstallation vor dem Anschluss von einer konzessionierten Elektrofachkraft auf Eignung für den Betrieb einer Erzeugungsanlage prüfen.
- Anlage kaufen: Achte darauf, dass für die konkrete Anlage die erforderlichen technischen Unterlagen und Konformitätsnachweise vorliegen und die Anforderungen der TOR Stromerzeugungsanlagen sowie der einschlägigen elektrotechnischen Errichtungsbestimmungen, insbesondere OVE E 8101 Teil 7-712, eingehalten werden.
- Installation durch die Fachkraft: Die Anlage ist entsprechend den Herstellerangaben und den geltenden elektrotechnischen Anforderungen fachgerecht anzuschließen.
- Anlage bei uns anmelden: Melde deine Kleinsterzeugungsanlage einfach online über unser Antragsportal an.
- Zählerprüfung durch uns: Nach deiner Anmeldung prüfen wir, ob dein Stromzähler für den Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage geeignet ist. Sollte ein Zählertausch erforderlich sein, führen wir diesen kostenlos durch. Die Kleinsterzeugungsanlage darf frühestens zwei Wochen nach vollständiger Meldung in Betrieb genommen werden, sofern wir innerhalb dieser Frist keinen Einspruch erheben.
Wichtige Hinweise
- Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) sind für den Anschluss von Erzeugungsanlagen nicht zulässig.
- Für Kleinsterzeugungsanlagen wird kein Einspeisezählpunkt vergeben und keine Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom ausbezahlt – die Anlage ist ausschließlich für deinen Eigenverbrauch gedacht.
- Ein separater Netzzugangs- bzw. Stromabnahmevertrag ist nicht erforderlich.
- Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab vollständiger Meldung kein Einspruch unsererseits, kannst du die Anlage in Betrieb nehmen.
- Mit der Anmeldung bestätigst du die Einhaltung der Bedingungen zum erleichterten Netzzutritt gemäß TOR Stromerzeugungsanlagen.
Kleinsterzeugungsanlage jetzt online einmelden über das Antragsportal
Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk & Batteriespeicher
Ja. Ein Batteriespeicher erzeugt selbst keinen Strom, sondern speichert bereits erzeugte Energie zwischen. Solange dein Wechselrichter dabei technisch nicht mehr als 800 W an unsere Übergabestelle abgeben kann, bleibt deine Anlage eine Kleinsterzeugungsanlage.
Nicht automatisch. Eine reine Softwarebegrenzung auf 800 W ist für die Einstufung als Kleinsterzeugungsanlage nicht automatisch ausreichend. Maßgeblich sind die technischen Eigenschaften der konkreten Stromerzeugungseinheit bzw. Anlagenkonfiguration und die dafür vorliegenden Hersteller- und Konformitätsnachweise. Im Zweifel prüfen wir die technischen Unterlagen des Herstellers.
Die installierte Modulleistung (kWp) und die Speicherkapazität (kWh) sind für die Einstufung nicht relevant. Ausschlaggebend ist ausschließlich die Bemessungsleistung des Wechselrichters.
Ja, jede Kleinsterzeugungsanlage ist bei uns anmeldepflichtig – unabhängig von der geplanten Nutzung.
Dann gilt sie nicht mehr als Kleinsterzeugungsanlage, sondern als reguläre PV-Anlage. Dafür gelten andere Anschlussbedingungen – bitte kontaktiere uns für die Einstufung deiner Anlage.