Häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und die richtigen Antworten zusammengefasst.

Rechnungserklärung

Ihr Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern der österreichischen Aufsichtsbehöre e-control festgesetzt. Der Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Stromarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Unsere Musterrechnungen verschaffen Ihnen einen ersten Überblick und erklären was hinter den einzelnen Kostenpositionen steht. Unsere Musterrechnungen im PDF-Format gibt es für Strom, Gas, Wärme und Wasser.

Die Fernwärmeabrechnung besteht aus bis zu vier Teilen:

  1. Heizung: Dies sind die Wärmekosten bzw. Heizungskosten, die für Ihr Objekt anfallen.
  2. Warmwasser: Wird der Warmwasserverbrauch separat gemessen, wird dies auf der Rechnung auch extra ausgewiesen.
  3. Sonstige Kosten: Unter Sonstige Kosten sind alle Kosten summiert, die nicht direkt der Heizung oder dem Warmwasser zugeordnet werden, wie bspw. Messpreis, Servicekosten, Wartungen, Gerätemieten.
  4. Benützungsabgabe: Die Benützungsabgabe ist eine Gemeindeabgabe. Das bedeutet, gemäß Verordnung des Klagenfurter Gemeinderates ist eine Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes durch Gemeindeunternehmen bzw. mehrheitlich beteiligte Unternehmen der Landeshauptstadt Klagenfurt vorgeschrieben. Die Höhe dieser Abgabe beträgt 6% auf Energie-, Grund- und Messpreis. Für eine übersichtlichere Darstellung haben wir diese Rechnungsposition separat angeführt.

Hier gelangen Sie zur interaktiven Rechnungserklärung Fernwärme.

Die Wasserrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:

  1. Wasser: Die Wasserkosten berechnen sich laut Ihrem Tarif und sind verbrauchsabhängig.
  2. Netz: Die Netzkosten setzen sich aus dem Messpreis und der Wasserbereitstellungsgebühr zusammen.
  3. Steuern und Abgaben: Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von der Stadtwerke Klagenfurt AG abgeführt.

Hier gelangen Sie zur interaktiven Rechnungserklärung Wasser.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Sollten Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie uns zunächst Ihre Bankverbindung mitteilen – erst dann können wir den Betrag überweisen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an unsere ServiceCenter Mitarbeiter.

E-Mail Korrespondenz spart Papier und ist gut für die Umwelt. Aus diesem Grund können Sie Ihre Strom-, Gas-, Wasser- sowie Wärmeabrechnung natürlich auch als PDF an Ihre E-Mail-Adresse erhalten.

Loggen Sie sich dafür bitte in Ihr online-Kundenportal ein. Im Bereich der persönlichen „Stammdaten“ können Sie die Umstellung auf die Rechnungszusendung im PDF-Format an Ihre Wunsch E-Mail-Adresse bekanntgeben.

Sie möchten für Ihre Anlage ein SEPA-Lastschrift-Mandat einrichten? Das geht bei uns ganz einfach:

Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser online-Kundenportal „Meine STW“ ein. Im Bereich Ihrer Energievertragsdaten können Sie ein SEPA-Mandat einrichten.

Strompreis & Teilzahlungsbetrag

Ihr Strompreis setzt sich auf 3 Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern der österreichischen Aufsichtsbehöre e-control festgesetzt. Der Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Stromarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Für jeden Monat, den wir Sie mit Energie beliefern, zahlen Sie einen Abschlag. Umfasst Ihre Energielieferung einen Zeitraum von 12 Monaten, so sind auch 12 Zahlungen zu leisten. Die Höhe Ihrer Abschläge berechnen wir anhand Ihres aktuellen Verbrauchs und der Preise für das kommende Jahr. Dabei kalkulieren wir so, dass Ihnen im nächsten Jahr möglichst keine Nachzahlungen entstehen.
Pro Jahr wird jeweils in einem Monat Ihr Zählerstand abgelesen. Wann das genau ist, legt ihr zuständiger Netzbetreiber fest. Auf Basis des übermittelten Zählerstands erstellen wir Ihre Jahresrechnung. Diese enthält einen Lieferzeitraum, der aufgrund der nicht immer tagesgleichen Ablesung häufig keine 365 Tage berücksichtigt. So kann es passieren, dass der zur Abrechnung herangezogene Lieferzeitraum vor Ihrer letzten Abschlagszahlung liegt. In diesem Fall enthält Ihre Rechnung alle Zahlungen, die innerhalb des genannten Lieferzeitraums geleistet wurden. Zahlungen nach diesem Zeitraum werden dann in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Eine Absenkung der Verschreibung ist nur möglich, wenn Ihr Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Vorschreibung überprüfen und entsprechend ändern. Eine Erhöhung der Vorschreibung ist zu jeder Zeit möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an unser ServiceCenter.

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung wie zum Beispiel für Messung und Abrechnung. Er kann in Abhängigkeit von der bereitgestellten Leistung an der Verbrauchsstelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell. Ausführlichere Informationen zu Preisbestandteilen von Strom, Gas und Wärme finden Sie in Ihrem Preisblatt.

Stromkennzeichnung

Über die Qualität des Stroms entscheidet die Art seiner Erzeugung. Damit der Verbraucher sich darüber informieren und bei der Wahl seines Stromlieferanten unter anderem auch Umweltthemen berücksichtigen kann, hat die EU im Jahr 2005 eine Kennzeichnungspflicht eingeführt: Alle Stromanbieter sind verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen. Kunden erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms. Damit hat der Kunde die Möglichkeit die gelieferte Energie auch nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.

Die von unserem Tochterunternehmen Energie Klagenfurt GmbH, kurz EKG, gelieferte elektrische Energie enthält folgende Primärenergieanteile:

Unser grüner Strom stammt zu 100 Prozent aus europäischer Wasser- und Windkraft. Die Erzeugung findet ohne Kohlendioxid-Emissionen statt, es entstehen keine radioaktiven Abfälle.

Zählerstand

Nicht zwingend. Sie können uns Ihren Zählerstand auch per E-Mail, telefonisch, über unser Kundenportal oder schriftlich mitteilen. Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Rechtzeitig vor der Ablesung informieren wir Sie über den genauen Termin. Am Tag der Ablesung sind unsere Außendienstmitarbeiter vormittags und nachmittags vor Ort und lesen die Zähler ab. Bei Abwesenheit können Sie den Zählerstand sichtbar an der Wohnungstür anbringen. Treffen wir Sie zwei Mal nicht an, hinterlegen wir eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten. So können Sie den Zählerstand selbst aufschreiben und an uns schicken. Fehlt Ihr Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Kunden geschätzt.

Wir bieten Ihnen zwei einfache Möglichkeiten, uns jederzeit bequem von zu Hause aus Ihren aktuellen Zählerstand zu übermitteln:

Bequem und unkompliziert über Ihr online-Kundenportal „Meine STW“:
Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser online-Kundenportal ein. Gehen Sie in den Bereich Ihrer Energievertragsdaten. Hier haben Sie die Möglichkeit den Zählerstand bzw. die Zählerstände einzutragen.

oder einfach per Telefon: 
Wählen Sie die Telefonnummer +43 463 521 5250 und geben Sie Ihre Zählerstand einfach telefonisch bekannt. Alles, was Sie für eine Durchgabe per Telefon benötigen, sind Ihre Kundennummer, Ihre Zählernummer und Ihren Zählerstand. Haben Sie die Zählerstandsmeldung über ein Mobiltelephone bekannt gegeben, erhalten Sie im Anschluß eine Bestätigung via SMS. Ihre Zählerstandmeldung wird unmittelbar nach diesem Schritt bei uns im System gespeichert!

oder persönlich in unserem ServiceCenter:
Selbstverständlich haben Sie nach wie vor die Möglichkeit den Zählerstand persönlich im ServiceCenter bekannt zu geben.

Umzug bzw. An- und Abmeldung

Wenn Sie umziehen, brauchen wir von Ihnen – nicht von Ihrem Vermieter – eine schriftliche Kündigung des Versorgungsvertrags. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb von Klagenfurt umziehen, können Sie zur Kündigung auch gleich die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle (Wohnung) mit abgeben.Alle dafür notwendigen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Unser Tipp: Melden Sie uns nach der Übergabe Ihrer bisherigen Wohnung Zählerstände und neue Anschrift damit wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen können.Gerne steht Ihnen unser Team im ServiceCenter für weitere Fragen zur Verfügung.