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Häufig gestellte Fragen

Wir haben für dich die häufigsten Fragen und die richtigen Antworten zusammengefasst.

Gaspreissenkung und neue AGB

Die Lage am Gasmarkt hat sich in den letzten Monaten entspannt. Daher ist es uns ein Anliegen, die neuen, attraktiveren Preise in der Höhe von rund 20% an Sie weiterzugeben. Damit wir beim Wechsel Ihres Tarifs bzw. Ihrer Preise wie gewohnt nachvollziehbar und transparent bleiben, und aufgrund der rechtlichen Situation – ist es notwendig, dass Sie diesem neuen Angebot – wenn Sie es annehmen möchten – aktiv zustimmen.

Variante 1:
Der für Sie schnellste Weg ist es, wenn Sie dies online machen. Auf Ihrem Brief haben wir Ihnen dazu einen QR Code angedruckt. Scannen Sie diesen ab und bestätigen Sie online die Annahme des neuen Energieangebots. Sie erhalten auch eine Bestätigung per E-Mail, dass diese Zustimmung online erfolgreich durchgeführt wurde.

Variante 2:
Oder füllen Sie das Zustimmungsformular aus, das wir Ihrem Schreiben beigefügt haben und schicken Sie uns dieses mit dem beigefügten Rücksendekuvert kostenlos an uns zurück.

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Alle Zustimmungen deutlich anzukreuzen – auch auf der Vorderseite des Formulars – und den Vertrag mit Datum zu unterschreiben. Nur dann ist dieser Vertrag gültig!

Pflichtfelder ankreuzen

Bitte schicken Sie uns die Zustimmung bis spätestens 31.03.2024 zurück, damit wir alle notwendigen Umstellungen für Sie rechtzeitig durchführen können. Sobald wir von Ihnen die Zustimmung erhalten haben, müssen Sie nichts weiter tun, denn alles Weitere übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Der neue Preis gilt – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – ab 01. April 2024.

Mit Erhalt der Zustimmung nehmen wir alle notwendigen Anpassungen im System zeitgerecht vor. Ungefähr 3 Wochen nachdem Ihre Zustimmung bei uns eingelangt ist, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen die wichtigsten Informationen nochmals übersichtlich zusammenstellen.

Wir haben Ihnen unverbindlich dieses neue, für Sie attraktivere Gaspreisangebot zugeschickt. Dieses können Sie annehmen, darüber würden wir uns sehr freuen. Wenn Sie dieses attraktivere Angebot jedoch nicht annehmen möchten, verbleiben Sie weiter in Ihrem bisherigen Tarif.

Bei dem von uns angeführten, neuen Teilzahlungsbetrag berücksichtigen wir nicht nur den neuen, attraktiveren Preis, sondern bei Privatkunden selbstverständlich auch die Strompreisbremse sowie für Kund:innen im Netz der Energie Klagenfurt GmbH auch die mit 01. Jänner 2024 geänderten, etwas erhöhten Netzgebühren sowie die gesunkene Benützungsabgabe (bitte beachten Sie, dass die Netzgebühren gesetzlich vorgeschrieben sind).

Vorweg können wir Ihnen schon Folgendes mitteilen:

Bei Bezahlung mit Sepa-Mandat (Abbuchungsauftrag):
Ist bei uns ein Sepa-Mandat hinterlegt, werden alle Anpassungen automatisch von uns ab April 2024 durchgeführt. Sie müssen nichts weiter tun.

Bei Bezahlung mittels Online-Banking oder Dauerauftrag:
In diesem Fall wäre ab April 2024 der Teilzahlungsbetrag selbständig von Ihnen anzupassen. Näheres dazu finden Sie dann im Begrüßungsschreiben. Sie können selbstverständlich jederzeit ein Sepa-Mandat abschließen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Ihre Zustimmung bedeutet, dass Sie mit uns einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Der Vertrag wird daher auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch für ein Jahr abgeschlossen.

Ihr neuer, attraktiverer Preis bleibt für mindestens ein Jahr stabil und wird in dieser Zeit nicht erhöht.

Weitere Preissenkungen sind möglich.

Wir haben aus unseren bisher gültigen AGB die beiden Klauseln komplett gestrichen, die eine automatische Preisanpassung von Arbeits- und Grundpreis – somit eine Preisanpassung ohne Ihre Zustimmung – vorgesehen haben. Dies hat vorwiegend rechtliche Gründe, da eine solche Vorgehensweise nicht mehr üblich ist, da sie rechtlich unsicher ist.

Strompreissenkung

Die Lage am Strommarkt hat sich in den letzten Monaten entspannt. Daher ist es uns ein Anliegen, die neuen, gesunkenen Preise in der Höhe von rund 20% an Sie weiterzugeben. Damit wir beim Wechsel Ihres Tarifs bzw. Ihrer Preise wie gewohnt nachvollziehbar und transparent bleiben, ist es notwendig, dass Sie diesem neuen Angebot – wenn Sie es annehmen möchten – aktiv zustimmen.

Variante 1:
Der für Sie schnellste Weg ist es, wenn Sie dies online machen. Auf Ihrem Brief haben wir Ihnen dazu einen QR Code angedruckt. Scannen Sie diesen ab und bestätigen Sie online die Annahme des neuen Energieangebots. Sie erhalten auch eine Bestätigung per E-Mail, dass diese Zustimmung online erfolgreich durchgeführt wurde.

Variante 2:
Oder füllen Sie das Zustimmungsformular aus, das wir Ihrem Schreiben beigefügt haben und schicken Sie uns dieses mit dem beigefügten Rücksendekuvert kostenlos an uns zurück.

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Alle Zustimmungen deutlich anzukreuzen – auch auf der Vorderseite des Formulars – und den Vertrag mit Datum zu unterschreiben. Nur dann ist dieser Vertrag gültig!

Pflichtfelder ankreuzen

Bitte schicken Sie uns die Zustimmung bis spätestens 31.03.2024 zurück, damit wir alle notwendigen Umstellungen für Sie rechtzeitig durchführen können. Sobald wir von Ihnen die Zustimmung erhalten haben, müssen Sie nichts weiter tun, denn alles Weitere übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Der neue Preis gilt – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – ab 01. April 2024.

Mit Erhalt der Zustimmung nehmen wir alle notwendigen Anpassungen im System zeitgerecht vor. Ungefähr 3 Wochen nachdem Ihre Zustimmung bei uns eingelangt ist, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen die wichtigsten Informationen nochmals übersichtlich zusammenstellen.

Wir haben Ihnen unverbindlich dieses neue, für Sie attraktivere Strompreisangebot zugeschickt. Dieses können Sie annehmen, darüber würden wir uns sehr freuen. Wenn Sie dieses attraktivere Angebot jedoch nicht annehmen möchten, verbleiben Sie weiter in Ihrem bisherigen Tarif und es gelten die bisherigen Preise und Konditionen. Es ändert sich nichts für Sie.

Bei dem von uns angeführten, neuen Teilzahlungsbetrag berücksichtigen wir nicht nur den neuen, attraktiverer Preis, sondern bei Privatkunden selbstverständlich auch die Strompreisbremse sowie für Kund:innen im Netz der Energie Klagenfurt GmbH auch die mit 01. Jänner 2024 geänderten, etwas erhöhten Netzgebühren sowie die gesunkene Benützungsabgabe (bitte beachten Sie, dass die Netzgebühren gesetzlich vorgeschrieben sind).

Vorweg können wir Ihnen schon Folgendes mitteilen:

Bei Bezahlung mit Sepa-Mandat (Abbuchungsauftrag):
Ist bei uns ein Sepa-Mandat hinterlegt, werden alle Anpassungen automatisch von uns ab April 2024 durchgeführt. Sie müssen nichts weiter tun.

Bei Bezahlung mittels Online-Banking oder Dauerauftrag:
In diesem Fall wäre ab April 2024 der Teilzahlungsbetrag selbständig von Ihnen anzupassen. Näheres dazu finden Sie dann im Begrüßungsschreiben. Sie können selbstverständlich jederzeit ein Sepa-Mandat abschließen. Das Formular dazu finden Sie hier.

Ihre Zustimmung bedeutet, dass Sie mit uns einen neuen Energieliefervertrag abschließen. Der Vertrag wird daher auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch für ein Jahr abgeschlossen.

Stimmen Sie unserem neuen, attraktiven Angebot zu, müssen Sie keinen Zählerstand melden.

Bei einem Smartmeter im Klagenfurter Netzgebiet führen wir die Stichtagsablesung zum 31. März 2024 automatisch durch. Wenn bei Ihnen noch kein Smartmeter vorhanden ist, berechnen wir den Stichtagszählerstand ebenfalls automatisch.

Kundenportal:

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Zählerstand online, über unser Kundenportal einzugeben.

Sie können hier ins Kundenportal einsteigen. Sobald Sie im Kundenportal sind, gelangen Sie über die Kachel „Kunden- und Energiedaten“ und danach über den Button „Energiedaten“ zu Ihrer Anlage und können unter anderem den Stromzählerstand melden.

Ihr neuer, attraktiverer Preis bleibt für mindestens ein Jahr stabil und wird in dieser Zeit nicht erhöht.

Weitere Preissenkungen sind möglich.

Rechnungserklärung

Dein Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, von den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern von der österreichischen Aufsichtsbehörde e-control festgesetzt. Den Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Strommarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Unsere Musterrechnungen verschaffen dir einen ersten Überblick und erklären, was hinter den einzelnen Kostenpositionen steht. Unsere Musterrechnungen im PDF-Format gibt es für Strom, Gas, Wärme und Wasser.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung für STROM und GAS.

Die Fernwärmeabrechnung besteht aus bis zu vier Teilen:

  1. Heizung: Dies sind die Wärmekosten bzw. Heizungskosten, die für dein Objekt anfallen.
  2. Warmwasser: Wird der Warmwasserverbrauch separat gemessen, wird dies auf der Rechnung auch extra ausgewiesen.
  3. Sonstige Kosten: Hier sind alle Kosten summiert, die nicht direkt der Heizung oder dem Warmwasser zugeordnet werden – wie bspw. Messpreis, Servicekosten, Wartungen, Gerätemieten.
  4. Benützungsabgabe: Die Benützungsabgabe ist eine Gemeindeabgabe. Das bedeutet, gemäß Verordnung des Klagenfurter Gemeinderates ist eine Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes durch Gemeindeunternehmen bzw. mehrheitlich beteiligte Unternehmen der Landeshauptstadt Klagenfurt vorgeschrieben. Die Höhe dieser Abgabe beträgt 6 % auf Energie-, Grund- und Messpreis. Für eine übersichtlichere Darstellung haben wir diese Rechnungsposition separat angeführt.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung Fernwärme.

Bitte beachte folgende Optimierungen bei der Fernwärmeabrechnung.

Die Wasserrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:

  1. Wasser: Die Wasserkosten berechnen sich laut deinem Tarif und sind verbrauchsabhängig.
  2. Netz: Die Netzkosten setzen sich aus dem Messpreis und der Wasserbereitstellungsgebühr zusammen.
  3. Steuern und Abgaben: Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von der Stadtwerke Klagenfurt AG abgeführt.

Hier gelangst du zur interaktiven Rechnungserklärung WASSER.

Wenn du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast, überweisen wir dir die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Solltest du nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, musst du uns zunächst deine Bankverbindung mitteilen – erst dann können wir den Betrag überweisen. Wende dich in diesem Fall bitte direkt an unsere ServiceCenter-Mitarbeiter.

E-Mail-Korrespondenz spart Papier und ist gut für die Umwelt. Aus diesem Grund können Sie Ihre Strom-, Gas-, Wasser- sowie Wärmeabrechnung natürlich auch als PDF an Ihre E-Mail-Adresse erhalten.

Loggen Sie sich dafür bitte in Ihr Online-Kundenportal ein. Im Bereich der persönlichen „Stammdaten“ können Sie die Umstellung auf die Rechnungszusendung im PDF-Format an Ihre Wunsch E-Mail-Adresse bekanntgeben.

Du möchtest für deine Anlage ein SEPA-Lastschrift-Mandat einrichten? Das geht bei uns ganz einfach:

Logge dich mit deinen persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser Online-Kundenportal „Meine STW“ ein. Im Bereich deiner Energievertragsdaten kannst du ein SEPA-Mandat einrichten.

Strompreis & Teilzahlungsbetrag

Dein Strompreis setzt sich auf 3 Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und gesetzliche Abgaben: Steuern, Umlagen und Abgaben werden vom Bund, von den Ländern und den Städten und Gemeinden eingehoben. Darunter fallen die Elektrizitätsabgabe, Zählpunktpauschale, Ökostromabgabe, Gebrauchsabgabe und die Umsatzsteuer.
  2. Netzentgelte: Der Netztarif besteht aus den Komponenten Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen. Der Netztarif wird nicht von den Unternehmen, sondern von der österreichischen Aufsichtsbehörde e-control festgesetzt. Den Netztarif erhalten die Netzbetreiber.
  3. Energiepreis: Der Energiepreis ist der vom Stromlieferanten festgelegte Preis für sein Stromprodukt – die elektrische Energie. Seit der Liberalisierung des Strommarktes stehen die Stromlieferanten im Wettbewerb zueinander. Der Energiepreis wird von jedem Stromlieferanten selbst festgesetzt.

Für jeden Monat, den wir mit Energie beliefern, zahlst du einen Abschlag. Umfasst deine Energielieferung einen Zeitraum von 12 Monaten, so sind auch 12 Zahlungen zu leisten. Die Höhe deiner Abschläge berechnen wir anhand deines aktuellen Verbrauchs und der Preise für das kommende Jahr. Dabei kalkulieren wir so, dass im nächsten Jahr möglichst keine Nachzahlungen entstehen.
Pro Jahr wird jeweils in einem Monat dein Zählerstand abgelesen. Wann das genau ist, legt dein zuständiger Netzbetreiber fest. Auf Basis des übermittelten Zählerstands erstellen wir deine Jahresrechnung. Diese enthält einen Lieferzeitraum, der aufgrund der nicht immer tagesgleichen Ablesung häufig keine 365 Tage berücksichtigt. So kann es passieren, dass der zur Abrechnung herangezogene Lieferzeitraum vor deiner letzten Abschlagszahlung liegt. In diesem Fall enthält deine Rechnung alle Zahlungen, die innerhalb des genannten Lieferzeitraums geleistet wurden. Zahlungen nach diesem Zeitraum werden dann in deiner nächsten Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Eine Absenkung der Verschreibung ist nur möglich, wenn dein Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Vorschreibung überprüfen und entsprechend ändern. Eine Erhöhung der Vorschreibung ist zu jeder Zeit möglich. Bitte wenden dich dafür an unser ServiceCenter.

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten der Energielieferung – wie zum Beispiel für Messung und Abrechnung. Er kann in Abhängigkeit von der bereitgestellten Leistung an der Verbrauchsstelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell. Ausführlichere Informationen zu Preisbestandteilen von Strom, Gas und Wärme findest du in deinem Preisblatt.

Stromkennzeichnung

Über die Qualität des Stroms entscheidet die Art seiner Erzeugung. Damit der Verbraucher sich darüber informieren und bei der Wahl seines Stromlieferanten unter anderem auch Umweltthemen berücksichtigen kann, hat die EU im Jahr 2005 eine Kennzeichnungspflicht eingeführt: Alle Stromanbieter sind verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen. Kunden erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms. Damit hat der Kunde die Möglichkeit, die gelieferte Energie auch nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.

Die von unserem Tochterunternehmen Energie Klagenfurt GmbH, kurz EKG, gelieferte elektrische Energie enthält folgende Primärenergieanteile:

Unser grüner Strom stammt zu 100 Prozent aus europäischer Wasser- und Windkraft. Die Erzeugung findet ohne Kohlendioxid-Emissionen statt, es entstehen keine radioaktiven Abfälle.

Zählerstand

Nicht zwingend. Du kannst uns deinen Wasser- oder Fernwärme-Zählerstand auch per E-Mail, telefonisch, über unser Kundenportal oder schriftlich mitteilen.

Grundsätzlich lesen wir einmal jährlich die Zähler ab, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Treffen wir dich nicht an, hinterlegen wir eine Ablesekarte mit allen weiteren Informationen in deinem Briefkasten.

Fehlt dein Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs oder vergleichbarer Kunden geschätzt.

Wir bieten dir eine Vielfalt an Möglichkeiten, uns jederzeit bequem von zu Hause aus deinen aktuellen Zählerstand zu übermitteln:

Bequem und unkompliziert über dein online-Kundenportal „Meine STW“:
Logge dich mit deinen persönlichen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) in unser Kundenportal ein. Gehe in den Bereich deiner Energievertragsdaten. Hier hast du die Möglichkeit den Zählerstand bzw. die Zählerstände einzutragen.

Jetzt neu – über dein mobiles Endgerät nun auch mittels OCR – Technologie.
Lese deinen Zählerstand mit der Kamera deines mobilen Endgerätes automatisch aus und schon wird ihr Zählerstand automatisch verfasst.

Einfach per Telefon: 
Wähle die Telefonnummer +43 463 521 5250 und gebe deinen Zählerstand einfach telefonisch bekannt. Alles, was du für eine Eingabe per Telefon benötigst, sind deine Kundennummer, deine Zählernummer und deinen Zählerstand. Hast du deine Zählerstandmeldung über ein Mobiltelefon bekannt gegeben, erhaltest du im Anschluss eine Bestätigung via SMS. Deine Zählerstandmeldung wird unmittelbar nach diesem Schritt bei uns im System gespeichert!

Persönlich in unserem ServiceCenter:
Selbstverständlich hast du nach wie vor die Möglichkeit den Zählerstand persönlich im ServiceCenter bekannt zu geben.

Umzug bzw. An- und Abmeldung

Wenn du umziehst, brauchen wir von dir – nicht von deinem Vermieter – eine schriftliche Kündigung des Versorgungsvertrags. Bitte beachte dabei die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn du innerhalb von Klagenfurt umziehen, kannst du zur Kündigung auch gleich die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle (Wohnung) abgeben. Alle dafür notwendigen Formulare findest du in unserem Downloadbereich.

Bei einem Umzug oder einer Abmeldung melden dich bitte bei unserem ServiceCenter unter Tel: +43 463 521 880. Unsere KollegInnen helfen dir gerne weiter!

Unser Tipp: Melde uns nach der Übergabe deiner bisherigen Wohnung Zählerstände und neue Anschrift damit wir eine ordnungsgemäße Endabrechnung erstellen können. Gerne steht dir unser Team im ServiceCenter für weitere Fragen zur Verfügung.

Grundversorgung

Bei Schwierigkeiten, einen Vertragspartner zu finden: Berufe dich auf die Grundversorgung.
Wenn du Schwierigkeiten hast, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der einen Vertrag mit dir abschließen will, kannst du dich auf die Grundversorgung berufen (§ 77 ElWOG 2010 bzw. § 124 GWG).
Jeder Strom- bzw. Gaslieferant, der an deiner Adresse tätig ist, muss dich zu seinem Grundversorgungs-Tarif mit Strom bzw. Gas beliefern, wenn du dich darauf berufst („Pflicht zur Grundversorgung“).
Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an deiner Adresse findest du im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tk. Nähere Informationen, zum Beispiel zur maximalen Höhe von Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen bei der Grundversorgung findest du hier: www.e-control.at/grundversorgung.

Infoblatt Grundversorgung Strom Kärnten

Infoblatt Grundversorgung Strom außerhalb Kärnten

Infoblatt Grundversorgung Gas Kärnten

Infoballt Grundversorgung Gas außerhalb Kärnten

Allgemeines

Die österreichische Bundesregierung hat als Reaktion auf die hohen Strompreise in Österreich als Maßnahme die so genannte Strompreisbremse für Privatkunden beschlossen. Ziel ist es, die hohe Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und -kunden zu verringern, indem eine leistbare Stromversorgung für einen bestimmten, festgelegten Jahresstromverbrauch (Grundkontingent) sichergestellt wird.

Hier findest du alle weiteren Infos!

Die österreichische Bundesregierung hat einen einmaligen Energiekostenausgleich in Form eines Energiegutscheins in der Höhe von 150,00 Euro brutto als Unterstützung aller Haushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich aufgrund der steigenden Energiepriese beschlossen.
Dieser Energiegutschein wird seit Ende April an jeden Haushalt geschickt. Der Gutschein ist ausschließlich für Ihre Stromrechnung gültig und kann somit nicht für Erdgas oder Fernwärme berücksichtigt werden.

Du erhältst den Gutschein ausschließlich per Post von der Bundesregierung.
Wir als Ihr Stromlieferant haben keinen Einfluss auf den Versand des Gutscheins an dich oder die Bearbeitung deines Gutscheins durch die Bundesregierung.

Hier findest du alle weiteren Infos!

Als lokales Dienstleistungsunternehmen sind wir stets bemüht der Klagenfurter Bevölkerung eine sichere Versorgung mit Energie, Trinkwasser und Fernwärme zu gewährleisten. Somit ist auch die Vorbereitung auf mögliche Krisenszenarios ein Teil davon. Zu so einem Szenario gehört auch ein flächendeckender Blackout.

Was wir tun um bestmöglich gerüstet zu sein und wie du dich auf einen Blackout vorbereiten kannst, erfährst du auf unserer Blackout Seite.

Hier findest du alle weiteren Infos!

Strandbad

Alle Infos wie du dein Saisonobjekt verlängern kannst findest du unter:

FAQs Saisonobjekteverlängerung