Informationsfreiheitsgesetz
Die Stadtwerke Klagenfurt AG steht im Alleineigentum der Stadt Klagenfurt am Wörthersee und unterliegt damit auch der Kontrolle des Rechnungshofes. Damit fallen wir unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Das bedeutet: Wir sind verpflichtet, Informationen, die im Rahmen unserer Tätigkeit entstehen, grundsätzlich zugänglich zu machen – soweit keine gesetzlichen Ausnahmen (z. B. Datenschutz oder Betriebsgeheimnisse) greifen.
Transparenz ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft den rechtlichen Rahmen, um Bürgerinnen und Bürgern einen freien Zugang zu Informationen öffentlicher Einrichtungen zu ermöglichen.
Wenn Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen, wird diese von uns sorgfältig geprüft und bearbeitet.
Eingang: Ihre vollständige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anfrage wird registriert und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Prüfung: Wir prüfen, ob die angeforderten Informationen vorhanden sowie verfügbar sind und, wenn dies der Fall ist, ob diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen oder ob gesetzliche Einschränkungen bestehen.
Antwort: Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist (in der Regel vier Wochen) eine Rückmeldung oder – falls notwendig – eine Begründung, warum bestimmte Informationen nicht herausgegeben werden können bzw. wir die Fristerstreckung um weitere vier Wochen in Anspruch nehmen.
Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage so transparent und effizient wie möglich zu bearbeiten und Ihnen einen nachvollziehbaren Zugang zu relevanten Informationen zu ermöglichen.
Bitte verwenden Sie folgendes Formular für eine Anfrage laut IFG: