Energie Klagenfurt: Ab 1. April reduziertes Sommer-Netzentgelt sichern
Klagenfurt, 1. April 2026 – Jetzt seine Zustimmung geben und in den Sommermonaten von einem reduzierten Stromnetzentgelt profitieren. Möglich macht das der sogenannte „Reduzierte Sommer-Arbeitspreis“ (RSAP), der gesetzlich festgelegt ist und ab 1. April von allen Stromnetzbetreibern in Österreich umgesetzt wird. So auch von der Energie Klagenfurt, Tochtergesellschaft der Stadtwerke Klagenfurt.
Der RSAP gilt für Haushalte auf Netzebene 7 zwischen 1. April und 30. September, jeweils zwischen 10 und 16 Uhr. In dieser Zeit fällt für den Stromverbrauch ein um 20 Prozent verringertes Netznutzungsentgelt an. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein „netzdienliches“ Kundenverhalten zu fördern. Damit gemeint ist, dass in den Sommermonaten besonders viel Sonnenenergie produziert wird und diese auch verstärkt tagsüber verbraucht werden soll. Wer also zwischen 10 und 16 Uhr Strom nutzt, z.B. für Waschmaschine, Geschirrspüler oder das Laden eines Elektroautos, zahlt für diesen Verbrauch das geringere Netzentgelt.
Zustimmung zur Viertelstundenmessung erforderlich
Damit das reduzierte Netzentgelt auf der Stromrechnung berücksichtigt werden kann, ist neben dem Verbrauch im genannten Zeitraum auch eine aktive Zustimmung zur Messung des Stromverbrauchs in Viertelstundenwerten über den Smart-Meter notwendig. Nur so kann der Verbrauch exakt den begünstigten Zeiten zugeordnet werden.
Kund:innen der Energie Klagenfurt können diese Zustimmung jederzeit schriftlich per E-Mail an servicecenter@stw.at oder über das online Kundenportal erteilen. Dafür unter www.stw.at einloggen, im Bereich Energiedaten den jeweiligen Stromzähler auswählen und unter der Rubrik „Smart-Meter“ die Bezeichnung „Lastprofil 15 min“ auswählen.
Vorteil für Kund:innen der SonnenCity Klagenfurt
Ein Vorteil ergibt sich für Energie Klagenfurt Kund:innen, die bereits den Tarif „SonnenCity Klagenfurt“ nutzen: Mit dieser Option haben sie der Viertelstundenmessung bereits zugestimmt. Eine zusätzliche Zustimmung für den Netz-Rabatt ist daher nicht mehr erforderlich.