Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verbundraum Kärnten
In Österreich besteht für ordentliche Schüler/Schülerinnen und Lehrlinge Anspruch auf Freifahrt, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Unter 24 Jahren
- Besuch einer öffentlichen Schule oder einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule an mind. vier Tagen in der Woche bzw. anerkanntes Lehrverhältnis (mit Lehrvertrag) an mind. drei Tagen in der Woche
- Bezieher der österreichischen Familienbeihilfe
Ist man weder österreichischer Staatsbürger noch EU-/EWR-Bürger oder über EU-Abkommen diesen gleichgestellt, benötigt man eine Bestätigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.
Wo erhalte ich das Freifahrtformular?
- In der Schule bzw. vom Arbeitgeber
- Bei den Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen
Formulare für Schüler-/Lehrlingsfreifahrt können ab sofort auch im ServiceCenter in der St. Veiter Straße abgegeben werden.
Wie komme ich zum Ausweis?
Das vollständig und leserlich ausgefüllte Formular ist von der Schule mit Unterschrift und Rundstempel zu bestätigen. Der Erlagschein für die Ausstellung der Grundkarte in Höhe von € 19,60 liegt dem Formular bei und ist einmal pro Schul- oder Lehrjahr zu bezahlen. Der Betrag wird an das Bundesministerium weitergeleitet. Dieser Erlagschein enthält eine 12-stellige Zahlungsnummer, welche am Antragsformular einzutragen ist. Dann muss der Antrag mit einer Kopie der Einzahlungsbestätigung, mit Foto (3,2 x 2,5 cm) und frankiertem Rückkuvert bei der Ausgabestelle abgegeben werden.
Sollte der Selbstbehalt falsch eingezahlt worden sein, so ist in der Ausgabestelle der Antrag auf Rücküberweisung auszufüllen. Diesem Antrag ist eine Kopie des Selbstbehaltzahlscheines beizulegen. Ohne eine Kopie der Einzahlungsbestätigung kann keine Rücküberweisung durchgeführt werden.
Neu ab Schulbeginn: Freifahrtausweis am Smartphone
Auch in diesem Schul- bzw. Lehrjahr haben Schüler und Lehrlinge die Möglichkeit, mit der App der Kärntner Linien einen digitalen Schülerausweis herunterzuladen. Somit fungiert die App als Busausweis, Freifahrtausweis und – wenn gewünscht – als Jugend-Mobil-Ticket. Nähere Informationen zur App findest du hier auf der Webseite der Kärntner Linien.
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verliere oder dieser gestohlen wird?
Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei einer Polizeistation gemacht, bei Verlust eine Bestätigung am zuständigen Gemeindeamt oder am Fundamt geholt werden. Mit dieser Diebstahlsanzeige/Verlustbestätigung gleich in eine der Ausgabestellen gehen und eine neue Karte beantragen. Das Entgelt für die Ersatzausstellung der Karte beträgt € 15. Der Selbstbehalt bzw. eine bereits geleistete Aufzahlung (Klagenfurt Netzticket oder JUGEND.mobil Ticket) ist nicht erneut zu bezahlen.
Auch in diesem Schul- bzw. Lehrjahr haben Schüler und Lehrlinge die Möglichkeit, mit der App der Kärntner Linien einen digitalen Schülerausweis herunterzuladen. Somit fungiert die App als Busausweis, Freifahrtausweis und – wenn gewünscht – als Jugend-Mobil-Ticket.
Wie bisher ist der Papierantrag, der von der Schule/Lehrstelle verteilt wird:
- auszufüllen,
- von Schule oder Lehrstelle zu bestätigen
- und der Selbstbehalt ist einzuzahlen
Für die Aktivierung des Freifahrtausweises am Smartphone notwendig:
- Für den digitalen Freifahrtausweis musst du die Kärntner-Linien-App im jeweiligen App Store (Apple App Store für iPhone, iPad usw. oder Google Play Store für Android Geräte) downloaden.
- Notwendig ist hierfür die 6-stellige Kundennummer von der Plastikkarte (regulärer Schülerausweis).
- Danach bitte den weiteren Anweisungen der App folgen.
Nähere Informationen zur App findest du hier auf der Webseite der Kärntner Linien.
Übrigens: Auch das Jugend-Mobil-Ticket, mit dem Schüler und Lehrlinge für eine einmalige Aufzahlung von € 109,00 alle öffentlichen Verkehrsmittel in Kärnten nutzen können, ist mit der App am Smartphone abrufbar. Somit fungiert die neue App als Busausweis, Freifahrtausweis und Jugend-Mobil-Ticket für Schüler und Lehrlinge.
Bitte beachte, dass die App keinen Ersatz für den bisherigen Antragsablauf darstellt. Die Verantwortung für das Funktionieren des Smartphones (z. B. Batterieladestand usw.) liegt beim Nutzer.
Klagenfurt Netzticket
Mit dem „Klagenfurt Netzticket“ ist man bei einer Aufzahlung von € 56 auf die Grundkarte (Freifahrtausweis) von Schulbeginn bis zum Ende der Sommerferien des aktuellen Schuljahres (bei Lehrlingen bis zum Ablauf der Grundkarte) im gesamten Klagenfurter Stadtgebiet mobil.
Für dieses Angebot das Formular „Klagenfurt Netzticket“ downloaden oder im Kundenservice Mobilität, Heiligengeistplatz 12 oder im Regionalbüro des Postbusses am Hauptbahnhof abholen. Das Formular ausfüllen und bei einer der genannten Stellen abgeben.
Voraussetzungen:
- Schüler oder Lehrling mit Anspruch auf eine Schülerfreifahrt (Grundkartenberechtigung) in Klagenfurt.
- Wohnort, von dem aus die Schule/der Lehrbetrieb besucht wird UND die Schule/der Lehrbetrieb müssen im KMG-Busliniennetz innerhalb des Klagenfurter Stadtgebiets liegen (lt. aktuell gültigem Zonenplan der Kärntner Linien).
Wenn keine Grundkartenberechtigung für den Stadtverkehr Klagenfurt vorliegt, kann nur das „JUGEND.mobil Ticket“ gelöst werden. Bei einer Grundkarte Regional– und Stadtverkehr kann ebenfalls nur das „JUGEND.mobil Ticket“ gelöst werden.
Freizeitkarte
Besonders interessant für Schüler, die keine Berechtigung für eine Schülerfreifahrt haben (z. B. Wohnort neben der Schule). Wird an Schüler auf Antrag und nach Ausstellung einer personenbezogenen Kundenkarte ausgestellt. Voraussetzungen für die Erlangung dieser Netzkarte sind der Bezug der Familienbeihilfe bzw. der ständige ordentliche Wohnsitz im Gemeindegebiet von Klagenfurt sowie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Nachweis des Schulbesuches an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten österreichischen Schule. Bei Schülern, welche in einem Heim in Klagenfurt vorübergehend wohnen, gilt die Heimbestätigung als Nachweis des Wohnsitzes Klagenfurt.
Erhältlich als:
30-Tage-Karte „Freizeit“ um € 10,00
Gilt ab Entwertung 30 x 24 Stunden lang für beliebig viele Fahrten – an Schultagen ab 13:00 Uhr, an schulfreien Tagen und an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung.
Die Freizeitkarte kann nur im Vorverkauf im Kundenservice am Heiligengeistplatz 12 erworben werden.