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Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verbundraum Kärnten

Anspruchsberechtigung:

• Ordentliche Schüler/Schülerinnen und Lehrlinge
• Unter 24 Jahren
• Besuch einer öffentlichen Schule oder einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule an mind. vier Tagen in der Woche bzw. anerkanntes Lehrverhältnis (mit Lehrvertrag) an mind. drei Tagen in der Woche
• Bezieher der österreichischen Familienbeihilfe
Ist man weder österreichischer Staatsbürger noch EU-/EWR-Bürger oder über EU-Abkommen diesen gleichgestellt, benötigt man eine Bestätigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

Wo erhalte ich das Freifahrtformular?

• In der Schule bzw. vom Arbeitgeber
• Bei den Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen; Formulare können auch im ServiceCenter der Stadtwerke Klagenfurt in der St. Veiter Straße abgegeben werden

Wie komme ich zum Ausweis?

• Erlagschein für die Ausstellung der Grundkarte in Höhe von € 19,60 (Selbstbehalt) liegt dem Formular bei und ist einmal pro Schul- oder Lehrjahr zu bezahlen
• 12-stellige Zahlungsnummer des Erlagscheines am Antragsformular eintragen
• Vollständig und leserlich ausgefülltes Formular von der Schule mit Unterschrift und Rundstempel bestätigen lassen
• Antrag inklusive Kopie der Einzahlungsbestätigung sowie aktuelles Foto (3,2 x 2,5 cm) und frankiertes Rückkuvert bei der Ausgabestelle abgeben

Sollte der Selbstbehalt falsch eingezahlt worden sein, so ist in der Ausgabestelle der Antrag auf Rücküberweisung auszufüllen. Diesem Antrag ist eine Kopie des eingezahlten Erlagscheines beizulegen. Ohne eine Kopie der Einzahlungsbestätigung kann keine Rücküberweisung durchgeführt werden.

Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verliere oder dieser gestohlen wird?

• Bei Diebstahl: Anzeige bei einer Polizeistation
• Bei Verlust: Verlustbestätigung am zuständigen Gemeindeamt oder am Fundamt holen
• Mit dieser Diebstahlsanzeige/Verlustbestätigung in einer Ausgabestelle eine neue Karte beantragen
• Entgelt für die Ersatzausstellung der Karte: lt. geltenden Tarifbestimmungen der Kärntner Linien
• Der Selbstbehalt bzw. eine bereits geleistete Aufzahlung (Klagenfurt Netzticket oder JUGEND.mobil Ticket) ist nicht erneut zu bezahlen

Freifahrtausweis am Smartphone

Auch in diesem Schul- bzw. Lehrjahr haben Schüler und Lehrlinge die Möglichkeit, mit der App der Kärntner Linien einen digitalen Schülerausweis herunterzuladen. Auch das Jugend-Mobil-Ticket, mit dem Schüler und Lehrlinge für eine einmalige Aufzahlung alle öffentlichen Verkehrsmittel in Kärnten nutzen können, ist mit der App am Smartphone abrufbar.
Wichtig: Wie bisher ist im Vorfeld das normale Freifahrtformular, das von der Schule/Lehrstelle verteilt wird, auszufüllen, von Schule oder Lehrstelle zu bestätigen und der Selbstbehalt ist einzuzahlen!

Für die Aktivierung des Freifahrtausweises am Smartphone notwendig:
• Kärntner-Linien-App im jeweiligen App Store (Apple App Store für iPhone, iPad usw. oder Google Play Store für Android Geräte) downloaden
• 6-stellige Kundennummer von der Plastikkarte (regulärer Schülerausweis) eingeben
• Danach weiteren Anweisungen der App folgen

Bitte beachte, dass die App keinen Ersatz für den bisherigen Antragsablauf (Formular ausfüllen und abgeben) darstellt. Die Verantwortung für das Funktionieren des Smartphones (z. B. Batterieladestand usw.) liegt beim Nutzer.
Nähere Informationen zur App findest du hier auf der Webseite der Kärntner Linien.

Aufzahlung Klagenfurt Netzticket

Mit dieser Aufzahlung auf die Grundkarte (Freifahrtausweis) bist du von Schulbeginn bis zum Ende der Sommerferien des aktuellen Schuljahres (bei Lehrlingen bis zum Ablauf der Grundkarte) im gesamten Klagenfurter Stadtverkehrsgebiet mobil.

Voraussetzungen:

• Schüler oder Lehrling mit Anspruch auf eine Schülerfreifahrt (Grundkartenberechtigung) in Klagenfurt
• Wohnort, von dem aus die Schule/der Lehrbetrieb besucht wird UND die Schule/der Lehrbetrieb müssen im KMG-Busliniennetz innerhalb des Klagenfurter Stadtgebiets liegen (lt. aktuell gültigem Zonenplan der Kärntner Linien)

Sofern eine Grundkartenberechtigung für den Regional- und Stadtverkehr Klagenfurt bzw. gar keine Grundkartenberechtigung für den Stadtverkehr Klagenfurt vorliegt, kann ausschließlich das JUGEND.mobil Ticket gelöst werden.

So funktioniert`s:

• Formular Klagenfurt Netzticket downloaden  oder im Kundenservice Mobilität, Heiligengeistplatz 12 abholen
• Formular ausfüllen und abgeben

Freizeitkarte

Für Schüler, die keine Berechtigung für eine Schülerfreifahrt haben (z. B. Wohnort neben der Schule), kann im Kundenservice Mobilität am Heiligengeistplatz 12 eine personenbezogenen STW-Kundenkarte ausgestellt werden, mit der sie an Schultagen ab 13.00 Uhr sowie an schulfreien Tagen und an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung das KMG-Liniennetz im Klagenfurter Stadtverkehrsgebiet nutzen können.

Voraussetzungen:

• Bezug der Familienbeihilfe bzw. der ständige ordentliche Wohnsitz im Gemeindegebiet von Klagenfurt
• Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Nachweis des Schulbesuches an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten österreichischen Schule
• Bei Schülern, welche in einem Heim in Klagenfurt vorübergehend wohnen, gilt die Heimbestätigung als Nachweis des Wohnsitzes Klagenfurt