Für jeden Fahrgast das passende Angebot

Mit unserem Ticketangebot kommst du sicher, zuverlässig und günstig „wohin auch immer“ in Klagenfurt. Denn wir bieten individuelle Tarife für individuelles Fahrverhalten. Ob Einzelfahrscheine direkt beim Buslenker oder günstiger mit der KlagenfurtMobil-App oder der STW-Kundenkarte.

KMG Tickets

im Bus günstiger mit der Kundenkarte günstiger in der App
Einzelkarte
Einzelkarte Spar**: € 1,80 € 1,40 € 1,40
Einzelkarte Senior**: € 1,90 € 1,40 € 1,40
Einzelkarte Erwachsener**: € 2,50 € 2,00 € 2,00
Einzelkarte Familie**: € 4,30 - € 3,40
24-Stunden-Karten
24-Stunden-Karte Spar: € 3,80 € 3,00 € 3,00
24-Stunden-Karte Senior: € 4,00 € 3,00 € 3,00
24-Stunden-Karte Erwachsener: € 5,60 € 5,00 € 5,00
24-Stunden-Karte Familie: € 9,40 - € 8,00
72-Stunden-Karte
72-Stunden-Karte: € 12,00 - € 10,00
7-Tage-Karte
7-Tage-Karte: - € 17,50 € 17,50
30-Tage-Karten
30-Tage-Karte: - € 51,00 € 51,00
30-Tage KlagenfurterInnen*: - € 36,00 € 36,00
30-Tage Umweltschutz: - € 34,00 € 34,00
30-Tage Umweltschutz KlagenfurterInnen*: - € 30,00 € 30,00
30-Tage Freizeitkarte SchülerInnen*: - € 12,00 -
Jahreskarten
Jahreskarte Umweltschutz: - € 340,00 € 340,00
Jahreskarte PLUS*: - € 365,00 € 365,00
Mobilitätskarte*: - € 390,00 -
Jahreskarte AusgleichszulagenempfängerInnen* - € 50,00 -
Jahreskarte Personen mit Beeinträchtigung/Zivilinvalide* - € 17,00 -
Spezielle Tickets
Begleitpersonenkarte*: - € 17,00 -
Aufzahlung Klagenfurt Netz-Ticket SchülerInnen/Lehrlinge*: - € 61,00 -
Freizeit-Ticket Erwachsen (Kärntner Linien): € 13,00 - -
Freizeit-Ticket Kind (Kärntner Linien): € 7,00 - -

*Voraussetzungen:

– personalisierte Kundenkarte oder KlagenfurtMobil-App & gültiger Lichtbildausweis
– Hauptwohnsitz in Klagenfurt (Nachweis durch Meldezettel – nicht älter als 3 Monate)

**Bei Kauf der Einzelkarte über die Kundenkarte bzw. die KlagenfurtMobil-App gilt diese 90 Minuten ab Entwertung bzw. Kauf
Die Jahreskarte Allgemein erhalten Sie im Kundenservice des Verkehrsverbundes Kärnten (Bahnhofplatz 5, 9020 Klagenfurt).
Das Kärnten Ticket und die Studenten-Semesterkarte sind Online über die Website der Kärntner Linien erhältlich.

Alle Preise inklusive 10% USt. Satz- und Druckfehler vorbehalten

Hier findest du die Tarifbestimmungen mit den detaillierten Begriffserklärungen

Kaufe dir jetzt deine Tickets mit der KlagenfurtMobil-App!

Kaufe dir deine Tickets mit der KlagenfurtMobil-App schnell und unkompliziert mit dem eigenen Smartphone. So brauchst du dich nie mehr sorgen, ob du Bargeld dabei hast. Neben allen gängigen Kreditkarten (MasterCard, VISA & Diners Club) ist auch die Bezahlung via PayPal möglich.
Und das Beste daran: Tickets können dabei zu denselben vergünstigten Konditionen, wie sie auch derzeit schon mit der STW-Kundenkarte möglich sind, erworben werden. Dies bedeutet einen Preisvorteil gegenüber dem Ticketkauf beim Fahrer/bei der Fahrerin.

Die Kundenkarte: unkompliziert und bargeldlos

Für all jene, die öfter oder regelmäßig Bus fahren, lohnt es sich, ein Guthaben auf die STW-Kundenkarte aufzuladen. Du lässt dir im Kundenservice Mobilität am Heiligengeistplatz 12 die Karte einmalig ausstellen und den gewünschten Guthabenbetrag oder das Ticket aufbuchen. Bei der nächsten Busfahrt wählst du am Entwerter im Bus das gewünschte Ticket aus und buchst es direkt von der Kundenkarte ab.

Zusätzliche Informationen zu den Karten

Welche Karten gibt es?

Berechtigt ab der Entwertung 60 Minuten lang zu beliebig vielen Fahrten und wird zum Normal- oder Sparpreis ausgegeben. Bei Entwertung über die Kundenkarte bzw. bei Kauf über die KlagenfurtMobil-App verlängert sich Gültigkeit auf 90 Minuten. Erfolgt die Ausgabe zwischen 08:15 und 10:30 Uhr/bzw. 10.00 Uhr (bei Gültigkeit 90 Minuten), gilt diese bis 11:30 Uhr.

Berechtigt ab dem Kauf 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Sie wird zum Normal-oder Sparpreis ausgegeben.

Berechtigt ab dem Kauf 72 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Sie wird zum Normalpreis ausgegeben.

Berechtigt ab der Entwertung 7 x 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten.

Berechtigt ab der Entwertung 30 x 24 Stunden lang zu beliebig vielen Fahrten. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese auch als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten. Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.

Berechtigt ab der Entwertung 30 Tage lang zu beliebig vielen Fahrten an Werktagen von 08:15 Uhr bis Betriebsende und an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese auch als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten. Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.

Berechtigt ab Entwertung 12 Monate lang ohne zeitliche Einschränkung zu beliebig vielen Fahrten. Dieser Tarif beinhaltet außerdem 12 Monate nextbike-Nutzung zum Vorteilstarif sowie Ersparnis der Jahresgebühr. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten.Die KMG behält behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.

Berechtigt ab Entwertung 12 Monate lang ohne zeitliche Einschränkung zu beliebig vielen Fahrten. Dieser Tarif beinhaltet außerdem 12 Monate nextbike-Nutzung zum Vorteilstarif sowie Ersparnis der Jahresgebühr. Die Karte ist auf alle Personen des selben Haushaltes übertragbar. Auf Grund des Zuschusses der Stadt Klagenfurt ist diese als ermäßigte Zeitkarte für NutzerInnen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Kaufs unter „Hauptwohnsitz Klagenfurt“ gemeldet sind. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Ermäßigung zusätzlich eine Pönale gemäß 7.1. (Erhöhtes Fahrgeld) zu entrichten.Die KMG behält sich das Recht vor, die von den NutzerInnen angegebene Wohnadresse zu prüfen.

Ermäßigte Tarife und Sparpreise 

(nur mit Nachweis eines amtlichen Lichtbildausweises)

Als Student günstig durch Klagenfurt fahren

Personen, die im Sinne des § 3 Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) als ordentliche Studierende an einer im Bundesland Kärnten gelegenen Universität, Fachhochschule, öffentlichen oder privaten mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Pädag. Akademie, Berufspädagogischen Akademie, Akademie für Sozialarbeit oder an einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht inskribiert sind.

Bei uns erhalten Studierende mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt nach Vorlage eines aktuellen Meldezettels und eines Fotos die ermäßigte „Klagenfurt Monatskarte“.

Für auswärtige Studierende gibt es die Monatskarte des Verkehrsverbundes (Zonenberechnung + Stadtzuschlag für Klagenfurt). Falls du die Karte nur für das Stadtgebiet Klagenfurt benötigen, bieten wir diese im Kundenservice Mobilität an.

Voraussetzungen:

  • Alter unter 24 Jahren (bis zum Tag vor dem 24. Geburtstag)
  • Wohnort (muss nicht Hauptwohnsitz sein) und Ausbildungsstätte in Kärnten
  • Benötigte Unterlagen: Inskriptionsbestätigung bzw. Studiennachweis, Meldezettel nicht älter als 3 Monate, Foto.

Außerdem gibt es die Onlinesemesterkarte des Verkehrsverbundes.

Als Kinder gelten Fahrgäste vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Sofern der Tarif nichts anderes bestimmt, dürfen Fahrgäste mit gültigen Fahrausweisen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos mitnehmen, für jedes weitere Kind unter sechs Jahren ist der Sparpreis zu entrichten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Begleitperson nicht befördert. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten nicht als Begleitperson. Im Zweifelsfall ist das Alter des Kindes z.B. durch einen von der Schuldirektion ausgestellten Schülerausweis oder durch einen Meldezettel glaubhaft zu machen.

Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind befinden müssen, gleichzeitig im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt: Ein oder beide Elternteil/e bzw. Gleichgestellte und bis zu 5 Kinder, die gleichzeitig im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, zahlen zusammen den „Familienpreis“, der sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt.

Männer und Frauen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Tickets zum Sparpreis erwerben. Voraussetzung dafür sind entweder der Kauf mittels einer personalisierten Kundenkarte oder der Kauf über die KlagenfurtMobil-App. Frühpensionisten erhalten diese ebenfalls, jedoch nur dann, wenn sie außer dem Ruhestandsbezug kein weiteres Einkommen haben. Der Nachweis ist bei Vorlage eines vorläufigen Pensionsbescheides jährlich zu erbringen. Pensionsausweise jedweder Art ersetzen nicht die von der KMG ausgestellte Kundenkarte.
Senioren die keine personalisierte Kundenkarte haben und ihr Ticket nicht über die App kaufen, können dieses direkt beim Buslenker nach Vorlage der ÖBB Vorteilscard Senior bzw. ÖsterreichCard Senior inkl. amtlichem Lichtbildausweis zum Seniorentarif der Kärntner Linien erwerben.

Empfänger von Ausgleichszulagen des österr. Staates und Personen, deren Einkommen die Richtsätze zur Erlangung der Rundfunk-, Fernseh- bzw. Fernsprech-Grundgebührenbefreiung nicht überschreiten, erhalten eine auf zwei Jahre befristete personenbezogene
Kundenkarte. Als Bemessungsgrundlage gilt das Haushaltseinkommen mit dem – gegenüber dem normalen Brutto-Richtsatz der PVA – erhöhten Richtsatz zur Erlangung der GIS-Befreiung. Letzterer wird jedoch als Brutto-Betrag (und unabhängig von den Bedingungen, die für die GIS-Befreiung gelten) herangezogen. Zu dem genannten Personenkreis zählen Männer und Frauen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben bzw. Frühpensionisten, jedoch nur dann, wenn sie außer dem Ruhestandsbezug kein anderes Einkommen haben. Voraussetzung für die Erlangung dieser Kundenkarte ist die Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedstaates und der Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Klagenfurt. Bei Scheidung mit Scheidungsurteil, bei verheiratet mit Einkommensbescheid des/der Gatten/in.

Personen, die nachweislich nicht in Pension sind sowie Blinde lt. Blindenverband in Stufe 3, erhalten eine auf 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte zu einem ermäßigten Preis. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Amtlicher Behindertenpass mit dem Grad
der Behinderung/Erwerbsunfähigkeit von mindestens 70%, Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates und Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Klagenfurt. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die keinen Anspruch auf die oben genannte Jahreskarte
haben, können bei Vorlage ihres amtlichen Behindertenausweises sowie eines Lichtbildausweises mit dem Grad der Behinderung/Erwerbsunfähigkeit von mindestens 70% oder dem Eintrag „Der Inhaber dieses Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach
dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ die Busse der KMG zum Sparpreis in Anspruch zu nehmen.
Personen, die in ihrem amtlichen Behindertenpass den „Begleitpersonen-Vermerk“ eingetragen haben, sowie Personen im Rollstuhl erhalten ebenfalls den Sparpreis, jeweils eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich mitbefördert.
Tickets zum Sparpreis können direkt beim Buslenker gekauft werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine für 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte mit entsprechender Berechtigung und beliebigem Guthaben zu erwerben und die gewünschten Fahrten dann am Entwerter abzubuchen.

Vollblinde (Blinde lt. Blindenverband in Stufe 4) mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt sowie Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates können eine personalisierte Kundenkarte erwerben aus der hervorgeht, dass bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels er/
sie und seine/ihre Begleitperson oder ein Assistenzhund in dieser Funktion kostenlos befördert werden. Vollblinde, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, können bei Vorlage ihres amtlichen Behinderten- sowie eines Lichtbildausweises den Sparpreis auf Einzelfahrten in Anspruch nehmen, wobei jeweils eine Begleitperson oder ein Assistenzhund unentgeltlich
mitbefördert werden. Tickets zum Sparpreis können direkt beim Buslenker gekauft werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine für 2 Jahre befristete personalisierte Kundenkarte mit entsprechender Berechtigung und beliebigem Guthaben zu erwerben und die gewünschten Fahrten dann am Entwerter abzubuchen.

Für Kindergartenkinder (städtischer und privater Kindergarten) bzw. Vorschul- und Sonderschulkinder mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt kann eine auf den Namen des Kindes ausgestellte personalisierte Kundenkarte erworben werden. Diese berechtigt zur Fahrt zwischen dem Wohnsitz des Kindes und dem Kindergarten bzw. der Vor- und Sonderschule. Die Karte gilt ein Jahr, beginnend jeweils am 1. September und berechtigt dieses Kind zur Mitnahme einer Begleitperson, dies jedoch nur an Tagen, an denen Kindergärten geöffnet sind bzw. an Schultagen bei Vor- und Sonderschulen. Fallen die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Karte innerhalb dieses Jahres weg, so ist diese der KMG innerhalb von zwei Wochen zu retournieren.

Da sich Ebenthal und die Randgebiete nicht mehr im Stadt­verkehrsgebiet von Klagenfurt befinden, gelten hier die Tarife der Kärntner Linien nach dem aktuellen Waben­system. Somit sind, obwohl hier die Klagenfurter Stadtbusse fahren, die Kundenkarten sowie die Tarife, die im Stadtgebiet gelten, in der Region nicht gültig.

Verbundjahreskarten für Kärnten haben im Gemeindegebiet von Ebenthal Gültigkeit!

› Kunden, die im Besitz einer gültigen Karte für den Stadt­verkehr sind (Einzelkarte, 24-Stun­den-Karte und alle Zeitkarten wie Wochen-/Monatskarte) müssen, wenn sie aus der Stadt in die Region bzw. aus der Region in die Stadt fahren, eine Regions-Fahrkarte kaufen.

› Auf der Linie 2 (bis Hörtendorf) sowie auf der Linie 7 bis Ebenthal Schlosswirt ist der Stadttarif bzw. die Kundenkarte gültig.

Die Ticketpreise finden Sie hier.

Gemeinsam günstiger unterwegs

Kinder-/Schüler-/Jugendgruppen

Pro 10 zahlender Kinder/Schüler/Jugendlicher ist eine Begleitperson frei (Staffelung: 10+1, 20+2, 30+3, …). Diese Begleitpersonen-Freifahrt gilt nur bei Barzahlung/Abbuchung des Gesamtbetrages direkt beim Lenker und nur für die gesamte Kinder-/Schüler-/Jugendgruppe (jene, die bereits ein gültiges Ticket für die betreffende Wegstrecke haben, können für die Berechnung der Begleitpersonen-Freifahrt nicht berücksichtigt werden).

Bei Kindergruppen (Kinder unter 6 Jahren) fahren pro zahlender Begleitperson 2 Kinder kostenlos, alle weiteren Kinder zahlen den Spartarif.