Startseite Privat Service Energiekostenausgleich

Informationen zum Energiekostenausgleich

 

Die österreichische Bundesregierung hat einen einmaligen Energiekostenausgleich in Form eines Energiegutscheins in der Höhe von 150,00 Euro brutto als Unterstützung aller Haushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich aufgrund der steigenden Energiepriese beschlossen.
Dieser Energiegutschein wird seit Ende April an jeden Haushalt geschickt. Der Gutschein ist ausschließlich für deine Stromrechnung gültig und kann somit nicht für Erdgas oder Fernwärme berücksichtigt werden.

Du erhältst den Gutschein ausschließlich per Post von der Bundesregierung.
Wir als dein Stromlieferant haben keinen Einfluss auf den Versand des Gutscheins an dich oder die Bearbeitung deines Gutscheins durch die Bundesregierung.

Was muss ich mit dem Gutschein machen?

Fülle den Gutschein mit deinen Daten aus.

  • Als Energielieferant trägst du bitte die Energie Klagenfurt GmbH ein.
  • Fülle die Zählpunktnummer korrekt aus. Die Zählpunktnummer findest du auf der zweiten Seite deiner Stromrechnung. Sie hat 33 Stellen und fängt mit den beiden Buchstaben AT an (ein Muster einer Rechnungserklärung findest du hier).

 

Du hast deine Rechnung gerade nicht bei der Hand? Kein Problem, du findest diese auch in deinem Kundenportal. Logge dich ein und über den Button „Energiedaten“ gelangst du zu all deinen Energieinformationen.

Sende den ausgefüllten Gutschein mit dem beiliegenden Rücksendekuvert an die Bundesregierung zurück oder übermittle ihn mittels QR-Code, der rechts oben auf deinem Gutscheinschreiben angeführt ist.

  • Rücksendungen werden seitens der Bundesregierung bis 31. Oktober 2022 berücksichtigt.

 

Wie komme ich zu meiner Gutschrift?

  • Sobald der von dir ausgefüllte Gutschein bei der Bundesregierung eingetroffen ist, werden die Angaben mit dem Netzbetreiber abgeglichen und danach an deinen Stromlieferanten übermittelt.
  • Als dein Stromlieferant können wir dir leider nicht mitteilen, inwieweit dein Gutschein bearbeitet ist oder wann wir diesen erhalten.
  • Erhalten wir deinen Gutschein erst nach Erstellung deiner aktuellen Jahresabrechnung, können wir leider keine Rechnungskorrektur vornehmen. In diesem Fall erfolgt die Gutschrift auf deiner nächsten Jahresabrechnung.

 

Wann erhalte ich die Gutschrift?

  • Du erhältst die Gutschrift bei deiner nächsten Rechnung gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • Bitte beachte, dass dies eine einmalige Gutschrift ist und dadurch der monatliche Teilzahlungsbetrag nicht angepasst werden kann.

 

Wer hat Anspruch auf den Gutschein?

  • Bei Einpersonenhaushalten beträgt die Grenze beträgt 55.000 € im Jahr.
  • Bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Grenze 110.000 € im Jahr.

 

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

  • Der Gutschein kann nur für die angedruckte Adresse eingelöst werden.
  • Steht der Umzug erst bevor, dann muss die aktuelle/alte Zählpunktnummer angegeben werden und du erhältst die Vergütung auf deine Endabrechnung.
  • Bist du gerade umgezogen und wurde der Gutschein an deine bisherige Adresse, also die Adresse vor dem Umzug geschickt, wende dich bitte an die Hotline des Bundes unter 050 233 798.

 

Wer ist mein Ansprechpartner bei weiteren Fragen?